Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der dialogmarketing deutschland („Auftragnehmer") und dem Vertragspartner („Auftraggeber"), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.  Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in Textform zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie dem Dienstleistungsvertrag.
2.2 Besteht der Auftrag ausnahmsweise in der Erbringung eines Erfolgs so übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen zur Erreichung des mit ihrer Erbringung verfolgten Zwecks führen. Der Auftragnehmer schuldet daher im Rahmen seiner Leistungserbringung nur das unmittelbar herbeizuführende Ergebnis, das heißt eine fachgerechte Ausführung, nicht jedoch auch einen nach dem wirtschaftlichen Zweck vom Auftraggeber erhofften endgültigen Erfolg (z. B. Geschäftsabschluss mit dem Kunden).
2.3 Der Auftragnehmer wird ausschließlich unter dem Namen des Auftraggebers auftreten.
2.4 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Erfüllung des Auftrages  begonnen hat.      


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, das heißt mindestens 7 Tage vor Beginn der Auftragsdurchführung auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Änderungen der mitgeteilten Daten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Adresslieferung
4.1 Das Adressmaterial wird ausschließlich vom Auftraggeber gestellt. Die Adressen müssen die vollständige Anschrift und korrekte Telefonnummer aufweisen. Sind die Anschriften oder Telefonnummern unvollständig und müssen vom Auftragnehmer ermittelt bzw. korrigiert werden, so entstehen zusätzliche Kosten, die vom Auftraggeber zu tragen sind. Die Lieferung des Adressmaterial durch den Auftraggeber hat in einem elektronischen Datenformat zu erfolgen, ansonsten wird es beim Auftragnehmer manuell erfasst und gesondert berechnet.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung der von ihm gelieferten Adressdatensätze für die aktive Telefonie mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist, insbesondere nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch eine wirksame Einwilligung der Betroffenen gedeckt ist.
4.3 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen und dem Auftragnehmer entstandene Schäden zu ersetzen, die auf einer fehlenden rechtlich wirksamen Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten beruhen. Dies gilt auch für die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.


5. Kündigung
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Vertragsverhältnis auf unbefristete Zeit angelegt. Das Vertragsverhältnis kann in diesem Fall von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung hat, abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen, keinerlei Einfluss auf Entstehung und Fälligkeit aller bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, angefallenen Vergütungs- und Kostenerstattungsansprüche.
5.2 Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder Reduzierung der beauftragten Aktion erfolgt, können die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche abgerechnet werden. Sofern sich, nach Eingang der Auftragsbestätigung beim Auftragnehmer, Verschiebungen einzelner Aktionen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Diese betragen 200.- € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je für die Aktion geplanten Mitarbeiter des Auftragnehmers.


6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart, hält sich der Auftragnehmer an die in seinem  Angebot enthaltenen Preise 30 Tage gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert vergütet.
6.3 Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind jeweils sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zahlbar.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
für die Vorkosten (Konzeptionserstellung, Erstellen eines Gesprächsleitfadens, Schulung der Mitarbeiter) bei Auftragserteilung.
für laufende Leistungen durch 14-tägige Abschlagsrechnungen der jeweils erbrachten Leistungen.
Fremdkosten und Reisekosten können sofort nach Anfall berechnet werden.


7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche nach Ablieferung des Arbeitsergebnisses an den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen sein. Danach gilt die Leistung in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mangelfrei.
7.2 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden grundsätzlich nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet er auch dann, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen diese Schäden leicht fahrlässig verursacht haben.
7.3 Die Haftung des Auftragnehmers wird in den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen und voraussehbaren Schaden beschränkt. In diesen Fällen haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.


8. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus und wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.


9. Konkurrenzverbot
Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen für die Dauer von zwölf Monaten nach Beendigung des Auftrags von dem Auftraggeber nicht als Arbeitnehmer, auch nicht aushilfsweise angestellt bzw. als freie Mitarbeiter direkt oder indirekt beauftragt werden. Bei Verletzung diese Bestimmung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Konventionalstrafe von 10.000.- € je Mitarbeiter beanspruchen.


10. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, der Sitz des Auftragnehmers.
10.2 Für die auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge und der aus Ihnen folgenden Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.


11. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die betroffene Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht.

dialogmarketing deutschland, Tina Frank, Im Langen Rain 1, 74226 Nordheim, Stand 01.02.2012